Klassenbestimmung:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz mit einer zulässigen Gesamtmasse mit mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche
Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag
sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung
verfahren.
- beinhaltet D1
- nur mit Klasse B
- ab 21 Jahre