Klassenbestimmung:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit
mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch
mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750
kg).
Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
- nur mit Klasse B
- ab 21 Jahre