Klassenbestimmung:
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- beinhaltet Klasse M
- ab 16 Jahre
- keine Befristung der Besitzdauer