Klassenbestimmung:
Kleinkraftfahrzeuge (Trikes, Quads oder Microcars) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3.
- ab 16 Jahre
- keine Befristung der Besitzdauer